LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 09.07.1992
12 TaBV 2/92
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ARST 1993, 77
NZA 1993, 378
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 30.10.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 14/91

Betriebsrat: Antrag auf Auflösung - Erfordernis eines Quorums - Darlegungslast

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.07.1992 - Aktenzeichen 12 TaBV 2/92

DRsp Nr. 2001/14578

Betriebsrat: Antrag auf Auflösung - Erfordernis eines Quorums - Darlegungslast

1. Das Quorum-Erfordernis in § 23 Abs. 1 BetrVG (.. "mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer ...") ist Sachentscheidungsvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein muss und deren Vorliegen vom Gericht von Amts wegen zu beachten ist. 2. Es ist Sache der antragstellenden Arbeitnehmer vorzutragen, dass diese verfahrensrechtliche Voraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht (noch) erfüllt ist.

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Darmstadt, vom 30.10.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 14/91
Fundstellen
ARST 1993, 77
NZA 1993, 378