LAG Düsseldorf vom 12.04.1988
11 Ta BV 147/87
Normen:
BetrVerfG § 40 Abs.2 ;
Fundstellen:
AiB 1988, 266
AuR 1988, 323
BB 1988, 912
DB 1988, 1072
DRsp VI(642)254f

Betriebsrat: Ausstattung mit Sachmitteln - Gesetzestexte

LAG Düsseldorf, vom 12.04.1988 - Aktenzeichen 11 Ta BV 147/87

DRsp Nr. 1992/11730

Betriebsrat: Ausstattung mit Sachmitteln - Gesetzestexte

Der Betriebsrat kann verlangen, daß der Arbeitgeber für jedes Betriebsratsmitglied ein Exemplar der Textsammlung von Kittner "Arbeits- und Sozialordnung" in der neuesten Auflage zur Verfügung stellt. Andernfalls könnten die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen, wie z.B. das erforderliche Fachwissen auf aktuellem Stand zu halten und sich sorgfältig auf Sitzungen des Betriebsrats, seiner Ausschüsse oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vorzubereiten.

Normenkette:

BetrVerfG § 40 Abs.2 ;

»Der Betriebsrat kann verlangen, daß der ArbGeber für jedes Betriebsratsmitglied ein Exemplar der Textsammlung von Kittner »Arbeits- und Sozialordnung« in der neuesten Auflage zur Verfügung stellt. Andernfalls könnten die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats ihre gesetzl. Pflichten nicht erfüllen, wie z. B. das erforderliche Fachwissen auf aktuellem Stand zu halten und sich sorgfältig auf Sitzungen des Betriebsrats, seiner Ausschüsse oder [auf] Verhandlungen mit dem ArbGeber vorzubereiten.