Betriebsrat: Mitbestimmung bei Gewährung von übertariflichen Zulagen
LAG Hamburg, Beschluss vom 10.09.1992 - Aktenzeichen 7 TaBV 5/92
DRsp Nr. 2002/6573
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Gewährung von übertariflichen Zulagen
Sollen übertarifliche Zulagen gewährt werden, die aufgrund eines Vorschlages des innerbetrieblichen Vorgesetzten bemessen sind, unterliegt dies gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG dem Mitbestimmungsrecht, wenn die Zulagen an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gezahlt werden.