LAG Hamburg - Beschluss vom 10.09.1992
7 TaBV 5/92
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Fundstellen:
AiB 1993, 662
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg,

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Gewährung von übertariflichen Zulagen

LAG Hamburg, Beschluss vom 10.09.1992 - Aktenzeichen 7 TaBV 5/92

DRsp Nr. 2002/6573

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Gewährung von übertariflichen Zulagen

Sollen übertarifliche Zulagen gewährt werden, die aufgrund eines Vorschlages des innerbetrieblichen Vorgesetzten bemessen sind, unterliegt dies gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht, wenn die Zulagen an eine Vielzahl von Arbeitnehmern gezahlt werden.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Hinweise:

Anmerkungen und Entscheidungsbesprechungen:

Mache, AiB 1993, 663

Vorinstanz: ArbG Hamburg,
Fundstellen
AiB 1993, 662