Betriebsrat: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen - Begriff der Aufhebung einer Maßnahme
LAG Köln, Beschluss vom 09.12.1996 - Aktenzeichen 3 TaBV 35/96
DRsp Nr. 2001/5932
Betriebsrat: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen - Begriff der Aufhebung einer Maßnahme
Unter "Aufhebung" i.S. des § 101BetrVG ist die Beseitigung der tatsächlichen Situation zu verstehen. Bei Aufhebung einer Versetzung muss der Arbeitnehmer an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.