LAG Köln - Beschluss vom 09.12.1996
3 TaBV 35/96
Normen:
BetrVG § 101 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 20 BV 187/95 - 17.01.96 - 15 BV 8/96 - 08.05.96,

Betriebsrat: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen - Begriff der Aufhebung einer Maßnahme

LAG Köln, Beschluss vom 09.12.1996 - Aktenzeichen 3 TaBV 35/96

DRsp Nr. 2001/5932

Betriebsrat: Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen - Begriff der Aufhebung einer Maßnahme

Unter "Aufhebung" i.S. des § 101 BetrVG ist die Beseitigung der tatsächlichen Situation zu verstehen. Bei Aufhebung einer Versetzung muss der Arbeitnehmer an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Normenkette:

BetrVG § 101 ;

Gründe: