LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.03.1991
4 TaBV 148/90
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 § 117 ;
Fundstellen:
NZA 1992, 232
ZTR 1992, 40
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main,

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Übertragung der Aufgabe eines Check- und Prüfungskapitäns

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.03.1991 - Aktenzeichen 4 TaBV 148/90

DRsp Nr. 2001/14590

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Übertragung der Aufgabe eines Check- und Prüfungskapitäns

Auch wenn die Prüfungstätigkeit (Checken) eines Check-Piloten einer Fluggesellschaft die Bestellung des mit dieser Tätigkeit befassten Piloten zum Sachverständigen durch und für das Luftfahrtbundesamt voraussetzt, so ist die Übertragung der Aufgabe eines Check- und Prüfungskapitäns durch die Fluggesellschaft an einen bei ihr beschäftigten Piloten eine mitbestimmungspflichtige Versetzung, wenn dadurch die bisherige Aufgabenstellung des Piloten nicht nur unerheblich geändert wird.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 § 117 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main,
Fundstellen
NZA 1992, 232
ZTR 1992, 40