BAG - Beschluss vom 30.10.1991
7 ABR 28/90
Normen:
BetrVG §§ 1, 19, 111, 112, 112a, 113 ; BGB § 728 ;
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 14.02.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 3 TaBV 141/89
ArbG Dortmund, vom 09.08.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 47/89

Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH

BAG, Beschluss vom 30.10.1991 - Aktenzeichen 7 ABR 28/90

DRsp Nr. 2001/14367

Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH

Zur Frage der Auflösung eines gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen infolge Konkurseröffnung über das Vermögen eines Unternehmens entsprechend § 728 BGB.

Normenkette:

BetrVG §§ 1, 19, 111, 112, 112a, 113 ; BGB § 728 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten über die Befugnis des beteiligten Betriebsrats zum Abschluss des am 10. April 1989 mit dem antragstellenden Konkursverwalter vereinbarten Sozialplans.

Nach § 1 des Sozialplans steht den Arbeitnehmern der in Konkurs gefallenen Firma C Druck GmbH (Gemeinschuldnerin) wegen Verlustes des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes eine Abfindung zu. Nach seinem § 6 ist der Sozialplan unter die Bedingung gestellt worden, dass der Betriebsrat für die Gemeinschuldnerin zuständig ist und wirksam gebildet wurde.