BAG - Beschluß vom 10.11.1993
7 ABR 68/92
Normen:
BetrVG § 37 ;
Fundstellen:
AuR 1994, 107
CR 1995, 49
EzB BetrVG § 37 Nr. 158
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 07.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 2 TaBV 101/92
ArbG Düsseldorf, vom 09.04.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 144/91

Betriebsrat: Schulung - neues Computersystem - Zeitpunkt der Erforderlichkeit

BAG, Beschluß vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 7 ABR 68/92

DRsp Nr. 2001/293

Betriebsrat: Schulung - neues Computersystem - Zeitpunkt der Erforderlichkeit

Zur Notwendigkeit der Schulung des Betriebsrats bzw. eines Ausschusses, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Großcomputersystem für eine neue Installation auf Dauer ins Auge fasst.

Normenkette:

BetrVG § 37 ;

Gründe:

A.

Der Betriebsrat begehrt die Feststellung, daß die Teilnahme nicht nur von zwei, sondern aller Mitglieder seines Ausschusses "Neue Technik" an dem Seminar "EDV-Einsatz in der Druckvorstufe" erforderlich sei.

Die Arbeitgeberin ist eine Verlagsgesellschaft der Zeitungsgruppe "R ". Antragsteller ist der bei ihr bestehende Betriebsrat. Er hat 15 Mitglieder. Sieben Betriebsratsmitglieder gehören dem Betriebsratsausschuß "Neue Technik" an.