ArbG Berlin, vom 03.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 27 BV 286/91
Betriebsrat: Schulungsveranstaltung - Verhältnismäßigkeit der Kosten
LAG Berlin, Beschluss vom 28.09.1992 - Aktenzeichen 9 TaBV 2/92
DRsp Nr. 2002/8089
Betriebsrat: Schulungsveranstaltung - Verhältnismäßigkeit der Kosten
1. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne von § 37 Abs. 6BetrVG können auch speziell nur für Betriebsratsmitglieder eines bestimmten Betriebes durchgeführt werden.2. Der aus dem Prozeßrecht abgeleitete Sachverständigenbegriff des § 80 Abs. 3BetrVG muß weit interpretiert werden.3. Zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Kostentragungspflicht des Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1BetrVG.