Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer dem Kläger von der Beklagten am 27. November 1991 erteilten Abmahnung und einen im Wege der Widerklage verfolgten Unterlassungsanspruch der Beklagten gegen den Kläger.
Der Kläger ist Arbeitnehmer der Beklagten und Mitglied des Betriebsrats. Am 12. September 1991 beschloss der Betriebsrat die Bildung einer Kommission zur Überprüfung der Werkverträge mit Fremdfirmen; der Kläger ist Mitglied dieser Kommission.
Am 27. November 1991 schrieb die Beklagte an den Kläger:
"Abmahnung
Sehr geehrter Herr ...,
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