LAG Berlin - Beschluss vom 30.10.2003
16 TaBV 677/03
Normen:
BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; BetrVG § 18 Abs. 2 ; BetrVG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
LAGReport 2004, 84
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 BV 17745/02

Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier Betriebsräte im selben Betrieb mit teilweise sich überschneidenden Kompetenzbereichen

LAG Berlin, Beschluss vom 30.10.2003 - Aktenzeichen 16 TaBV 677/03

DRsp Nr. 2003/15181

Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier Betriebsräte im selben Betrieb mit teilweise sich überschneidenden Kompetenzbereichen

»1. Wählen die Arbeitnehmer eines nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BetrVG eigenständigen Betriebsteils einen Betriebsrat, obwohl für den Gesamtbetrieb bereits ein Betriebsrat existiert und nahezu zeitgleich mit der Wahl im Betriebsteil neu gewählt wird, so ist die erstgenannte Wahl nichtig, die zweitgenannte anfechtbar (im Anschluss an BAG 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972 sowie LAG Hamm, 3 TaBV 108/96, AP Nr. 10 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb). 2. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wahlvorstand für die erstgenannte Wahl (im Betriebsteil) unter Verstoß gegen § 16 BetrVG von den dortigen Arbeitnehmern bestellt worden ist und sein Wahlausschreiben in mehrfacher Hinsicht gegen § 3 WahlO verstoßen hat.«

Normenkette:

BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; BetrVG § 18 Abs. 2 ; BetrVG § 19 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach § 18 Abs. 2 BetrVG und über die Kompetenzabgrenzung zweier im März 2002 gewählter Betriebsräte, im zweiten Rechtszug auch über die Nichtigkeit der beiden fraglichen Betriebsratswahlen.