Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 6.2.2013 - Az.
Die Zustimmung des Beteiligten zu 3) zur Versetzung des Herrn S B von der Regionaldirektion K der D in die Zentrale der D in K gemäß Schreiben vom 3.5.2013 wird ersetzt.
Die Zustimmung des Beteiligten zu 4) zur Versetzung des Herrn S B von der Regionaldirektion K der D in die Zentrale der D in K gemäß Schreiben vom 3.5.2013 wird ersetzt.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2.
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