LAG Düsseldorf - Beschluss vom 01.07.1991
11 TaBV 66/91
Normen:
BetrVG § 19 ;
Fundstellen:
BetrR 1992, 115

Betriebsratswahl: einstweilige Verfügung - Voraussetzungen

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.1991 - Aktenzeichen 11 TaBV 66/91

DRsp Nr. 2002/8890

Betriebsratswahl: einstweilige Verfügung - Voraussetzungen

Wird bei einer Betriebsratswahl gegen wesentliche Wahlvorschriften in so massiver Weise verstoßen, die die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hätte oder bei der eine Anfechtung mit Sicherheit erfolgreich wäre, darf ausnahmsweise mit einer einstweiligen Verfügung in das Wahlverfahren eingegriffen werden.

Normenkette:

BetrVG § 19 ;
Fundstellen
BetrR 1992, 115