Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 08. August 2017 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von € 1.075,94 brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 57,83 brutto zu zahlen.
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