LAG Köln - Urteil vom 03.04.2006
14 (1) Sa 98/06
Normen:
BetrAVG § 16 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 6252/05

Betriebsrentenanpassung bei angemessener Eigenkapitalverzinsung - Berücksichtigung von Verlustvorträgen

LAG Köln, Urteil vom 03.04.2006 - Aktenzeichen 14 (1) Sa 98/06

DRsp Nr. 2006/27947

Betriebsrentenanpassung bei angemessener Eigenkapitalverzinsung - Berücksichtigung von Verlustvorträgen

»1. Eine Betriebsrentenerhöhung setzt voraus, dass eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet worden ist.2. Verlustvorträge sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie aus der Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens resultieren.«

Normenkette:

BetrAVG § 16 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt mit der Klage die Anpassung seiner betrieblichen Altersversorgung.

Der am 02.06.1940 geborene Kläger war bei der Beklagten bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31.03.2002 beschäftigt.

Er erhält eine Betriebsrente von der Beklagten in Höhe von 293,90 EUR (Bl. 4 d. A.).

Mit Schreiben vom 07.03.2005 (Bl. 8 d. A.) verlangte der Kläger eine Anpassung seiner Betriebsrente, was die Beklagte mit Hinweis auf ihre schlechte Wirtschaftslage durch Schreiben vom 23.03.2005 (Bl. 9 d. A.) ablehnte.

Das Arbeitsgericht hat dem Erhöhungsverlangen, das sich auf einen Betrag von 12,93 EUR monatlich beläuft, durch Urteil vom 25.11.2005 (Bl. 51 ff. d. A.) stattgegeben.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.