LAG München - Urteil vom 19.11.1997
7 Sa 302/96
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ; Richtlinie 77/187/EWG;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 19.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Ca 4893/94

Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei gleitender Übernahme von Aufträgen und Mitarbeitern

LAG München, Urteil vom 19.11.1997 - Aktenzeichen 7 Sa 302/96

DRsp Nr. 2002/15009

Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei gleitender Übernahme von Aufträgen und Mitarbeitern

1. Die vertragliche Verpflichtung des neuen Betriebsinhabers, die Belegschaft einer Zeitungsdruckerei mit Versand komplett zu übernehmen, kann auch bei einem Produktionsbetrieb ein erhebliches Indiz für einen Betriebsübergang sein, wenn zugleich - auch ohne Übernahme der wesentlichen Produktionsmittel - die Druckaufträge übergeleitet werden und der neue Betrieb die bisherige wirtschaftliche Identität wahrt. 2. Zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges bei vereinbarter gleitender Übernahme von Druckaufträgen und Mitarbeitern.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ; Richtlinie 77/187/EWG;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - 8 AZR 43/98 -.