LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2006
12 Sa 113/05
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 03.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 89/05

Betriebsübergang eines Autohauses bei Ausweitung des Markenangebots

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2006 - Aktenzeichen 12 Sa 113/05

DRsp Nr. 2007/9514

Betriebsübergang eines Autohauses bei Ausweitung des Markenangebots

1. Die Ähnlichkeit der verrichteten Tätigkeit und damit die Identität des Betriebes eines Autohauses ist in der Regel nicht bereits dann in Frage gestellt, wenn neben eine bislang exklusiv vertriebene Marke mehrere andere konkurrierende Marken treten, es sei denn, diese neu hinzugekommenen Marken geben dem Betrieb ein völlig neues Gepräge. 2. Der örtlichen Lage des Autohauses ist eine größere Bedeutung beizumessen als der Ausweitung der Produktpalette; bei Übernahme eines Teils der sachkundigen Belegschaft und eines Teiles der sächlichen Mittel liegen die Voraussetzung eines Betriebsübergangs vor.

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand:

Der am 30.03.1943 geborene Kläger stand seit dem 01.04.1957 in einem Arbeitsverhältnis mit der Firma F. als Kfz-Mechaniker zu einem monatlichen Bruttogehalt von - zuletzt EUR 2.350,00.