1. Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17.12.2013 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 2) vom 05.04.2013 beendet wurde.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 11.05.2009 weiter zu beschäftigen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Gerichtskosten die Klägerin und die Beklagte zu 2) jeweils zur Hälfte.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin.
Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 2) die Hälfte.
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