BAG - Urteil vom 21.06.2012
8 AZR 243/11
Normen:
BGB § 613a;
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 09.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Sa 72/10
ArbG Mannheim, vom 12.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 504/09

Betriebsübergang; Gesamtheit der Arbeitnehmer als wirtschaftliche Einheit

BAG, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 8 AZR 243/11

DRsp Nr. 2012/19847

Betriebsübergang; Gesamtheit der Arbeitnehmer als wirtschaftliche Einheit

1. In Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, kann auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine wirtschaftliche Einheit darstellen.2. Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hatte.