LAG Hamm - Urteil vom 22.08.2018
4 Sa 1592/17
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; KSchG § 17 Abs. 2; RL 2001/23/EG Art. 1 ff.; SGB IX § 168; SGB IX § 178 Abs. 2 S. 1 und 3; BetrVG § 102 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1 -2;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 06.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 810/17

Betriebsübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen EinheitOrdnungsgemäßes Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat vor dem Ausspruch betriebsbedingter KündigungenMitwirkung der Schwerbehindertenvertretung vor der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten ArbeitnehmersMitwirkung des zuständigen Integrationsamtes vor der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten ArbeitnehmersZulassungsgründe für eine Revision zum Bundesarbeitsgericht

LAG Hamm, Urteil vom 22.08.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 1592/17

DRsp Nr. 2019/9016

Betriebsübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen Einheit Ordnungsgemäßes Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat vor dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung vor der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Mitwirkung des zuständigen Integrationsamtes vor der beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Zulassungsgründe für eine Revision zum Bundesarbeitsgericht