ArbG Berlin, vom 19.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 18508/91
Betriebsvereinbarung: Darlegungs- und Beweislast zum rechtstaatlichen Zustandekommen
LAG Berlin, Urteil vom 31.08.1992 - Aktenzeichen 9 Sa 49/92
DRsp Nr. 2002/6615
Betriebsvereinbarung: Darlegungs- und Beweislast zum rechtstaatlichen Zustandekommen
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine Arbeitnehmervertretung in der ehemaligen DDR nach demokratischen Grundsätzen gewählt worden ist, trägt derjenige, der aus einer entsprechenden "Betriebsvereinbarung" Rechte herleitet.