LAG Köln - Urteil vom 31.08.1999
13 Sa 402/99
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 4670/98

Betriebsvereinbarung; Rechtsverzicht; Zustimmung des Betriebsrats; PSV; Beweiserleichterungen; Beweissicherungsobliegenheiten

LAG Köln, Urteil vom 31.08.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 402/99

DRsp Nr. 2000/2183

Betriebsvereinbarung; Rechtsverzicht; Zustimmung des Betriebsrats; PSV; Beweiserleichterungen; Beweissicherungsobliegenheiten

«1. Die Zustimmung des Betriebsrats zum Verzicht eines Arbeitnehmers auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung muß klar und unmißverständlich erklärt werden und die Möglichkeit ausschließen, daß sich der Betriebsrat lediglich aus der Angelegenheit heraushalten und eine neutrale Haltung einnehmen will. Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrats ist ferner eine ordnungsgemäße interne Beschlußfassung (BAG v. 03.06.1997, EzA Nr. 59 zu § 77 BetrVG).