1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 21.11.2013 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin verpflichtet ist, aufgrund einer Betriebsvereinbarung sieben Regel-Rufbereitschaften pro 12-Monatsturnus zu leisten.
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