Die Parteien streiten über die Gewährung eines Zuschusses zu den Essenskosten.
Die Beklagte beschäftigt in mehreren Betriebsstätten etwa 1.100 Arbeitnehmer. Die Klägerin ist seit dem Jahr 1978 bei ihr beschäftigt. Für den Betrieb ist ein Betriebsrat gewählt.
Seit dem Jahr 1961 zahlte die Beklagte allen Mitarbeitern einen Essensgeldzuschuss. Dies geschah ursprünglich in Form von Essensmarken. In einem an alle "Betriebe" gerichteten Schreiben der Beklagten vom 16. August 1982 hieß es, die Geschäftsführung habe "auf Vorschlag des Betriebsrates beschlossen, ab 1. September 1982 den Essengeldzuschuß für Beschäftigte, die ein warmes Mittagessen einnehmen, von bisher 1,50 DM auf 1,80 DM zu erhöhen".
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