A. Die Beteiligten streiten über Auskunftsansprüche.
Die Arbeitgeberin betreibt einen ambulanten Pflegedienst. Der Antragsteller ist der bei ihr gebildete siebenköpfige Betriebsrat. Die Beteiligten schlossen am 10. Dezember 1998 eine Betriebsvereinbarung zur "Regelung der Vorlage von Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag" (BV). Sie enthält folgende Bestimmungen:
"§ 2 Einzelfallregelung
Die Arbeitgeberin kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag nur in konkreten Einzelfällen verlangen. Sie hat hierbei nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu verfahren.
§ 3 Begründungspflicht
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