Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2012 - H 6 TaBV 103/11 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Verwendung von "Google Maps" zu Abrechnungszwecken.
Die Arbeitgeberin betreibt ein zum Konzern "Deutsche Post DHL" gehörendes Logistikunternehmen. Antragsteller ist der für die Standorte Neumünster, Hamburg, Bremen und Hannover gebildete Betriebsrat.
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