BAG - Beschluß vom 12.11.2002
1 ABR 1/02
Normen:
AÜG § 14 Abs. 3 S. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 § 10 Abs. 5 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuR 2003, 197
BAGE 103, 304
BAGReport 2003, 189
BB 2003, 850
DB 2003, 1228
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 04.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 TaBV 21/01
ArbG Solingen, vom 07.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 35/00

Betriebsverfassungsrecht; Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen

BAG, Beschluß vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 1 ABR 1/02

DRsp Nr. 2003/4195

Betriebsverfassungsrecht; Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen

»Der Betriebsrat im Entleiherbetrieb kann die nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG iVm. § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die Einstellung solle auf einem wiederholt mit Leiharbeitnehmern besetzten Dauerarbeitsplatz erfolgen und verstoße gegen § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG, weil die Gesamtdauer der Überlassungen die in dieser Vorschrift bestimmte Grenze überschreite. Die zeitliche Einsatzlimitierung in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG ist nicht arbeitsplatz-, sondern arbeitnehmerbezogen.« Orientierungssätze: 1. Die zeitliche Einsatzlimitierung in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG ist nicht arbeitsplatz-, sondern arbeitnehmerbezogen. 2. Der Betriebsrat im Entleiherbetrieb kann die Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, dessen Einsatz solle auf einem Dauerarbeitsplatz erfolgen.

Normenkette:

AÜG § 14 Abs. 3 S. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 § 10 Abs. 5 ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat die Zustimmung zur Übernahme von Leiharbeitnehmern deshalb verweigern kann, weil diese auf Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden sollen.