LAG München, vom 08.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen I 4/53
Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 Abs. 2 BetrVG
BAG, Beschluß vom 07.07.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 14/54
DRsp Nr. 2007/23199
Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 Abs. 2BetrVG
Für die Gültigkeit einer Abstimmung nach § 13 Abs. 2BetrVG ist außer der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, daß die Mehrheit der wahlberechtigten Angehörigen jeder Gruppe sich an der Abstimmung beteiligt.