Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 15. Juli 2010 - 5 TaBV 2/10 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.
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