LAG Frankfurt/Main, vom 04.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 338/02
ArbG Frankfurt/Main, vom 14.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 5891/01
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Zulässigkeit der Berufung; Ermittlung des Beschwerdewerts bei mehreren Streitgegenständen; Absinken des Beschwerdewerts unter die Rechtsmittelgrenze; Bestimmtheit des Klageantrags; Feststellungsinteresse; Verfahrensrüge; Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Vergütungsbestandteile: individualrechtliche Zulässigkeit, Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG, Urteil vom 27.01.2004 - Aktenzeichen 1 AZR 105/03
DRsp Nr. 2004/10324
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Zulässigkeit der Berufung; Ermittlung des Beschwerdewerts bei mehreren Streitgegenständen; Absinken des Beschwerdewerts unter die Rechtsmittelgrenze; Bestimmtheit des Klageantrags; Feststellungsinteresse; Verfahrensrüge; Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Vergütungsbestandteile: individualrechtliche Zulässigkeit, Mitbestimmung des Betriebsrats
Orientierungssätze:1. Bei unterschiedlichen Streitgegenständen ist die Statthaftigkeit der Berufung für jeden von ihnen gesondert zu prüfen. Zur Ermittlung des Beschwerdewerts nach § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG ist der Wert der Streitgegenstände gem. §§ 2, 5ZPO zusammenzurechnen.2. Auch wegen der Abweisung solcher Anträge, die isoliert betrachtet die Berufungssumme nicht erreichen, kann Berufung eingelegt werden, wenn diese zugleich wegen der Abweisung anderer Anträge eingelegt wird und der Wert sämtlicher Anträge die Rechtsmittelgrenze übersteigt.
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