LAG Baden-Württemberg, vom 21.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 1/01
ArbG Pforzheim, vom 21.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 22/00
Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zulässigkeit neuerliche Antragstellung in zweiter Instanz nach erstinstanzlicher Antragsrücknahme; Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen
BAG, Beschluß vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 1 ABR 60/01
DRsp Nr. 2003/8600
Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Zulässigkeit neuerliche Antragstellung in zweiter Instanz nach erstinstanzlicher Antragsrücknahme; Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen
»1. Auch im Beschlußverfahren steht die Rücknahme eines von mehreren Anträgen in erster Instanz der neuerlichen Antragstellung in zweiter Instanz grundsätzlich nicht entgegen.2. Beim ehrenamtlichen Einsatz von Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes auf Krankenkraftwagen im Rahmen des von einem DRK-Kreisverband betriebenen Rettungsdienstes hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1BetrVG.«
Orientierungssätze:1. Die Rechtsbeschwerde genügt den Anforderungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 aZPO aF nicht, soweit sie lediglich auf Rechtsansichten beharrt, auf die es nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht ankam.
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