I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kinderhort P. (im folgenden Kinderhort P. neu) der Hauptverwaltung des Beteiligten zu 2) zuzurechnen ist und ob das Mandat des Beteiligten zu 1) sich auch auf diesen Kinderhort P. neu bezieht.
Der Beteiligte zu 2) (beteiligter Arbeitgeber) ist eine Gliederung der A., die Seniorenzentren, Kindergärten, Kinderhorte, pädagogische und psychiatrische Einrichtungen mit insgesamt etwa 2200 Mitarbeiter in mehr als 90 Einrichtungen im Bereich O. betreibt. Die Hauptverwaltung des beteiligten Arbeitgebers befindet sich in M.
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