Die Parteien streiten um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruchs der Verfügungsklägerin bezüglich einer Stellenbewerbung auf Lehrerstellen für die Sekundarstufe 2.
Die im Jahr 1963 geborene Klägerin absolvierte an der Gesamthochschule/Universität K einen Diplomstudiengang im Fachbereich Angelistik/Romanistik und beendete diesen mit bestandener Diplomprüfung vom 15.02.1989 (Zeugnis Bl. 189 f. d. A.).
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