Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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