1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Vergütungsgruppe, aus der der Kläger zu vergüten ist.
Der 1964 geborene Kläger hat zu DDR-Zeiten den Abschluss als Ingenieurpädagoge erworben und er ist seit 1997 als Lehrer im Landesdienst an einer Berufsschule tätig.
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