Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 06.10.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Widerruf einer Tatsachenbehauptung des Beklagten gegenüber der gemeinsamen Arbeitgeberin.
Der Kläger und der Beklagte sind bei der S. beschäftigt. Die S. erteilte dem Kläger im Jahr 2013 die Erlaubnis zur Ausübung einer Nebentätigkeit zum "PKW An- und Verkauf, Gebrauchtteilehandel, KFZ-Service".
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