LAG Nürnberg - Urteil vom 31.01.2006
6 Sa 961/04
Normen:
BGB § 611 § 812 § 818 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bayreuth, vom 09.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1006/03

Beweislast bei Überzahlungen ohne Stundenzettel - Abrechnung ohne arbeitsvertragliche Stundenangabe

LAG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 961/04

DRsp Nr. 2006/20090

Beweislast bei Überzahlungen ohne Stundenzettel - Abrechnung ohne arbeitsvertragliche Stundenangabe

»1. Erteilt der Arbeitgeber Abrechnungen und zahlt er Entgelt aus, ist er darlegungs- und beweispflichtig für Überzahlungen auch dann, wenn der Arbeitnehmer entgegen den arbeitsrechtlichen Bestimmungen keine abgezeichneten Stundenzettel eingereicht hatte.2. Enthält der Anstellungsvertrag keine Stundenzahl und rechnet der Arbeitgeber in den ersten beiden Monaten mit 223 bzw. 185 Stunden ab, kann der Arbeitnehmer bis zu einem entsprechend deutlichen Hinweis des Arbeitgebers weiterhin entsprechend viele geleistete Arbeitsstunden vergütet verlangen (hier: Einsatz ein einem Fremdbetrieb).«

Normenkette:

BGB § 611 § 812 § 818 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche einer Arbeitnehmerin sowie über Ansprüche auf Rückzahlung überzahlten Entgelts durch den Arbeitgeber.