Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Beklagten gegenüber dem Kläger.
Der Kläger ist als Sachgebietsleiter im Personalreferat des Klinikums pp. München tätig. Sein Vorgesetzter war und ist der Zeuge R.. Im November 1995 wurde dem Personalreferat die Wohnheimverwaltung zugeordnet und die Sachbearbeitung dem Kläger übertragen.
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