Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 14. November 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Höherbewertung des Grades der Behinderung (GdB).
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