Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 2022 - 44 BVGa 1436/22 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und der Gegenstandswert auf 10.000 Euro festgesetzt.
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