BMÄ Nr. 741, Nr. 763; SGB V § 72 Abs. 2 § 87 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZS 1996, 639
SozR 3-5533 § 763 Nr. 1
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 21.12.1994
Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, Anspruch auf Höherbewertung bestimmter Leistungen oder Leistungskomplexe
BSG, Urteil vom 07.02.1996 - Aktenzeichen 6 RKa 6/95
DRsp Nr. 1996/30228
Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, Anspruch auf Höherbewertung bestimmter Leistungen oder Leistungskomplexe
1. Die Bewertung der endoskopischen Untersuchungen der Verdauungsorgane in den Nrn 740 bis 763 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs hält sich im Rahmen des Regelungsspielraums, der dem Bewertungsausschuß zukommt.2. Regelmäßig kann ein Anspruch auf Höherbewertung bestimmter Leistungen oder Leistungskomplexe aus dem gesetzlichen Gebot einer angemessenen Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nicht hergeleitet werden (Anschluß an BSG vom 12.10.1994 - 6 RKa 5/94 = BSGE 75, 187 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BMÄ Nr. 741, Nr. 763; SGB V § 72 Abs. 2 § 87 Abs. 2 ;
Gründe:
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