Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Rechtspflegers des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 24.10.2023 -
Die aufgrund des Vergleichs des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13.12.2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gemäß §
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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