LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 25.09.2013
4 TaBV 3/13
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 2; ZPO § 524 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 27.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 BV 189/12

Bezug einer Fachzeitschrift trotz unbeschränkten Internetzugangs des Betriebsrats

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2013 - Aktenzeichen 4 TaBV 3/13

DRsp Nr. 2014/7005

Bezug einer Fachzeitschrift trotz unbeschränkten Internetzugangs des Betriebsrats

Auch wenn allen Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber ein Internetzugang ohne Zeit- und Datenmengenbeschränkung eingeräumt wird, kann für den Betriebsrat daneben der Bezug einer Fachzeitschrift erforderlich sein.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.02.2013 (19 BV 189/12) wird zurückgewiesen.

2.

Die Anschlussbeschwerde des Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.02.2013 (19 BV 189/12) wird ebenfalls zurückgewiesen.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 2; ZPO § 524 Abs. 2;

Gründe

A:

Die Beteiligten streiten sich darüber, ob die Beteiligte Ziffer 2 verpflichtet ist, dem Beteiligten Ziffer 1 neben dem freien Zugang zum Internet auch noch die Zeitschriften "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB) und "Arbeit und Recht" (AuR) aus dem BUND-Verlag als Informationsmittel für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.

1. 2.