Die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.02.2013 (
Die Anschlussbeschwerde des Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.02.2013 (
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A:
Die Beteiligten streiten sich darüber, ob die Beteiligte Ziffer 2 verpflichtet ist, dem Beteiligten Ziffer 1 neben dem freien Zugang zum Internet auch noch die Zeitschriften "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB) und "Arbeit und Recht" (AuR) aus dem BUND-Verlag als Informationsmittel für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|