LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.11.2008
4 Sa 218/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5; TV-L § 20;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 1 Ca 200 b/08 vom 08.05.2008,

Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag in Arbeitsvertrag eines Arztes

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.11.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 218/08

DRsp Nr. 2009/6250

Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag in Arbeitsvertrag eines Arztes

Auch ein ersetzender Tarifvertrag wird von einer vertraglichen Bezugnahmeklausel erfasst, die sich auf ändernde und ergänzende Tarifverträge bezieht.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.05.2008 - 1 Ca 200 b/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5; TV-L § 20;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Kläger für das Jahr 2006 noch Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 hat.

Der Kläger schloss unter dem 17. März 1992 mit dem Land Schleswig-Holstein einen Arbeitsvertrag, aufgrund dessen er ab dem 1. April 1992 bei der Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation N. als Arzt eingestellt wurde. Die Fachklinik N. war seinerzeit ein unmittelbarer Landesbetrieb des Landes Schleswig-Holstein.

In § 2 des Arbeitsvertrages regelten die Vertragsparteien - soweit für diesen Rechtstreit von Bedeutung - Folgendes: