Die Berufung die Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 06.05.2008 - 6 Ca 270 b/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin für das Jahr 2006 noch Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung nach dem
Die Klägerin schloss unter dem 10. März 1993 mit dem Land Schleswig-Holstein einen Arbeitsvertrag, aufgrund dessen sie ab dem 1. April 1993 bei der Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation N. als Arzt eingestellt wurde. Die Fachklinik N. war seinerzeit ein unmittelbarer Landesbetrieb des Landes Schleswig-Holstein.
In § 2 des Arbeitsvertrages regelten die Vertragsparteien - soweit für diesen Rechtstreit von Bedeutung - Folgendes:
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