1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 31.07.2009, Az.:
2. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um restliche Vergütungsansprüche sowie die weitere vertragsgerechte Vergütung.
Der Kläger ist bei der Beklagten auf der Basis des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 16./30.10.1995 (Kopie Bl. 5-7 d.A.) ab dem 25.10.1995 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt und bezieht zuletzt ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von EUR 3.663,91.
Die Vergütung wurde in dem Arbeitsvertrag wie folgt geregelt:
Als Vergütung für die Tätigkeit erhalten Sie ein am letzten Arbeitstag jeden Monats zahlbares Bruttogehalt nach Tarifgruppe 5/4 in Höhe von DM 5.400,--.
Tarifgehalt: DM 4.848,-- / Außertarifliche Zulage: 552,-- / Gesamtsumme: DM 5.400,--.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|