Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.02.2015 Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2014 nach der Entgeltgruppe 8 a der KR-Anwendungstabelle Anlage E des TVöD -K Stufe 6 zu vergüten.
2.Die Berufung der Beklagten gegen das in Ziffer 1 bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob und wie die Klägerin nach Maßgabe des TVöD zu vergüten ist.
Die 55 Jahre alte Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 01.06.1998 als Krankenschwester beschäftigt. Die Klägerin ist verheiratet; ihr Ehegatte Rainer arbeitete (jedenfalls im September 2005) bei der S. Energie AG. Im Arbeitsvertrag vom 26.05.1998 (Bl. 9 f. d. A.) haben die Parteien unter § 2 "Tarifvertrag" folgende Regelung getroffen:
1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|