LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.08.2015
8 Sa 330/15
Normen:
Richtlinie EG 2001/12/EG;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 18.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3343/14

Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem Gesellschafterwechsel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 330/15

DRsp Nr. 2016/1319

Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem Gesellschafterwechsel

Ein bloßer Wechsel der Gesellschafter stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie 2001/12/EG dar.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.02.2015 Az. 6 Ca 3343/14 teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2014 nach der Entgeltgruppe 8 a der KR-Anwendungstabelle Anlage E des TVöD -K Stufe 6 zu vergüten.

2.

Die Berufung der Beklagten gegen das in Ziffer 1 bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Richtlinie EG 2001/12/EG;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob und wie die Klägerin nach Maßgabe des TVöD zu vergüten ist.

Die 55 Jahre alte Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 01.06.1998 als Krankenschwester beschäftigt. Die Klägerin ist verheiratet; ihr Ehegatte Rainer arbeitete (jedenfalls im September 2005) bei der S. Energie AG. Im Arbeitsvertrag vom 26.05.1998 (Bl. 9 f. d. A.) haben die Parteien unter § 2 "Tarifvertrag" folgende Regelung getroffen:

1. 2. 3.