1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Juli 2008 - 6 Sa 5/08 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 9. November 2007 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
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