LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 28.11.2012
L 3 U 169/09
Normen:
SGB VII § 7; SGB VII § 8;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 23.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 26/06

Bluthochdruck Weitere Unfallfolge nach QuerschnittslähmungKausalität bei Arbeitsunfall

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.11.2012 - Aktenzeichen L 3 U 169/09

DRsp Nr. 2013/494

Bluthochdruck Weitere Unfallfolge nach QuerschnittslähmungKausalität bei Arbeitsunfall

1. Eine lähmungsbedingte bzw. mittelbar unfallbedingte Genese des Bluthochdrucks nach traumatischer Querschnittlähmun scheidet als weitere Arbeitsunfallfolge aus bei erheblicher Adipositas und weiteren Stoffwechselstörungen. 2. Nach heutiger unfallvericherungsrechtlicher und medizinischer Fachmeinung kann die Ausbildung einer Adipositas nicht überzeugend auf eine unfallbedingte Bewegungseinschränkung zurückgeführt werden.

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 23. April 2009 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 7; SGB VII § 8;

Tatbestand:

Im Streit steht die Frage, ob die Bluthochdruckerkrankung des Klägers Folge eines Arbeitsunfalls ist.