Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Juni 2021 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin einen anteiligen Jahresbonus für das Jahr ihres Ausscheidens zu zahlen.
Bei der Beklagten handelt es sich um ein dem A-Konzern angehöriges Unternehmen. Sie ist eine von mehreren Tochtergesellschaften der A Europa SE.
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