BSG - Beschluss vom 18.03.2024
B 7 AS 35/24 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 25.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 1542/21
LSG Hamburg, vom 15.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 159/23

Einreichen des PKH-Antrags und der formgerechten Erklärung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist

BSG, Beschluss vom 18.03.2024 - Aktenzeichen B 7 AS 35/24 BH

DRsp Nr. 2024/5714

Einreichen des PKH-Antrags und der formgerechten Erklärung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist

Tenor

Die Anträge der Klägerinnen, ihnen zur Durchführung der Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. Januar 2024 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.

Die Beschwerden der Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung werden als unzulässig verworfen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1;

Gründe

Die am 29.2.2024 beim BSG eingegangenen Anträge der Klägerinnen, ihnen zur Durchführung der Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung, die der Klägerin zu 1. am 24.1.2024 zugestellt wurde, PKH zu bewilligen, sind abzulehnen.